Montag, 14. Januar 2013

Arge hilft beim Umzug/ Umzüge Selisch

Die ARGE hilft beim Umzug


Eine finanzielle Belastung ist ein Umzug für jeden, besonders aber für Arbeitslosengeld-II-Empfänger – für Sie ist ein Umzug oft nur dann durchführbar, wenn die ARGE sie geldlich unterstützt. Welche Voraussetzungen müssen für die Unterstützung erfüllt sein und was zahlt die ARGE beim Umzug überhaupt?

Anerkannte Gründe für einen Umzug


Um von der ARGE Geld zu bekommen, muss man seinen Umzugswunsch begründen. Der reine Drang nach einem Tapetenwechsel reicht jedoch nicht, um einen Umzug bezahlt zu bekommen. Gründe, die von der ARGE akzeptiert werden, sind:

  • Scheidung und daraufhin Auszug aus gemeinsamer Wohnung
  • Unbewohnbarkeit der alten Wohnung (z.B. Schäden am Bau oder schwere Krankheit / Folgen eines Unfalls, so dass Sie nicht mehr alleine in der Wohnung zurecht kommen)
  • Aufnahme einer Arbeit in einer anderen Stadt (nicht verpflichtend, aber üblich)

Bei allen Gründen ist es wichtig, dass Sie Nachweise dafür erbringen – also entsprechende Papiere, Fotos, Atteste.

Gründe, die von der ARGE nicht akzeptiert werden, sind:


  • die Aussicht oder Hoffnung auf bessere Arbeitschancen in einer anderen Stadt
  • wenn Personen unter 25 Jahren bei den Eltern ausziehen wollen – Ausnahmen: eine Schwangerschaft, eine Ausbildung in einer anderen Stadt oder unzumutbare soziale Verhältnisse im Elternhaus

Geht der Umzug von der ARGE aus – etwa wegen einer bisher „unangemessenen“ Wohnungsgröße oder um anderweitig Kosten zu sparen – ist das Amt verpflichtet, den Umzug komplett zu bezahlen.

Umzugskosten: was zahlt das Amt?


Akzeptiert die ARGE Ihre Begründung für den Umzug, sollten Sie sich die Genehmigung auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen – generell ein wichtiger Tipp für Vereinbarungen mit Ämtern: so viel wie möglich schriftlich dokumentieren und offiziell bestätigen lassen. Dann haben Sie etwas in der Hand, wenn es im Nachhinein Probleme geben sollte.

Nach der Zustimmung zum Umzug durch das Amt, müssen Sie nun Anträge auf die Übernahme der Umzugskosten stellen. Für gewöhnlich übernimmt die ARGE die Kosten für einen Umzugswagen, die Umzugskartons und eine Umzugshelferpauschale. Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden nur dann übernommen, wenn Sie selbst nachweislich nicht dazu in der Lage sind, den Umzug durchzuführen.

Sind in Ihrem bestehenden Mietvertrag Renovierungsarbeiten beim Auszug vorgeschrieben, werden auch diese Kosten über eine Pauschale vom Amt übernommen.

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0176/62829687






Übernahme der kosten vom arbeitsamt

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